Wer im Lotto gewonnen hat, wird sich meist direkt nach dem ersten Freudentaumel fragen, wie er seinen Lottogewinn überhaupt erhält. In diesem Fall gilt der Leitsatz: Die Art der Lotto-Gewinnauszahlung richtet sich immer nach der Höhe des Gewinns. Bis zu einem bestimmten Betrag kann man den Gewinn in der Lotto-Annahmestelle abholen. Liegt der Gewinn oberhalb der geltenden Barauszahlungsgrenze, ist die Lottogewinn-Auszahlung ausschließlich per Banküberweisung möglich. Außerdem müssen Lottogewinner beachten, dass der Gewinn nur in dem Bundesland abgeholt werden kann, in dem der Lottoschein erworben wurde.
Liegt der Gewinn oberhalb der geltenden Barauszahlungsgrenze, ist die Lottogewinn-Auszahlung nur per Banküberweisung möglich. Dazu müssen Gewinner das Zentralgewinn-Anforderungsformular abgeben, in dem ihre Anschrift und ihre Bankverbindung vermerkt sind. Die Formulare sind an jeder Lotto-Annahmestelle erhältlich. Erst nach Eingang des ausgefüllten Formulars und der gültigen Spielquittung wird der Gewinn auf das Konto des Spielers überwiesen. Die Dokumente können postalisch versandt oder einfach in der nächsten Lotto-Annahmestelle persönlich übergeben werden. Bei hohen Gewinnen, die über einer Summe von 100.000 Euro liegen, erfolgt die Lotto-Auszahlung eine Woche nach Ziehung der Lottozahlen. Auf Wunsch wird dem Gewinner ein persönlicher Gewinnerbetreuer zur Seite gestellt. Er sorgt für einen reibungslosen Ablauf bei der Lottogewinn-Auszahlung und hilft den Gewinnern auch dabei, umsichtig mit dem plötzlichen Geldsegen umzugehen.
Haben Sie online Lotto gespielt und einen Gewinn erzielt, erfolgt die Lottogewinn-Auszahlung automatisch auf das dazugehörige Spielerkonto oder Bankkonto. Anschließend erhalten die Gewinner eine Benachrichtigung per E-Mail und/oder SMS.
Die Gewinnausschüttung in Gewinnklasse 1 ist grundsätzlich auf 50 Mio. € begrenzt. Der Maximal-Jackpot bleibt, bis er mit sechs Richtigen plus Superzahl geknackt wird. Erreicht der LOTTO-Jackpot die Höchstsumme von 50 Mio. Euro, bleibt er bestehen, bis mindestens ein Spieler die Gewinnklasse 1 trifft. Alle Ausschüttungsbeträge, die über die Maximal-Summe von 50 Mio. Euro hinausgehen, werden gesammelt. Sobald der Jackpot geknackt worden ist, erhöhen diese gesammelten Beträge die Gewinnsumme des neuen Start-Jackpots in der darauffolgenden Ziehung.
Ab der Ziehung am 1. November 2023 gibt es folgende Neuerungen: Der Jackpot kann auf bis zu 50 Mio. Euro steigen, die Gewinnchance bleibt unverändert. Der Maximal-Jackpot bleibt, bis er mit sechs Richtigen plus Superzahl geknackt wird. Erreicht der LOTTO-Jackpot die Höchstsumme von 50 Mio. Euro, bleibt er bestehen, bis mindestens ein Spieler die Gewinnklasse 1 trifft. Alle Ausschüttungsbeträge, die über die Maximal-Summe von 50 Mio. Euro hinausgehen, werden gesammelt. Sobald der Jackpot geknackt worden ist, erhöhen diese gesammelten Beträge die Gewinnsumme des neuen Start-Jackpots in der darauffolgenden Ziehung.
Beim Eurojackpot gibt es keine Zwangsausschüttzung. Der Höchstgewinn ist auf 120 Mio. € begrenzt, alles, was darüber hinausgeht, wird in derselben Ziehung automatisch der nächstniedrigeren Gewinnklasse zugeschrieben. Dadurch kann es vorkommen, dass der Jackpot über mehrere Ziehungen bei 120 Mio. € steht, bis ein Glückspilz die Gewinnklasse 1 erreicht.
Wichtiger Hinweis
Teilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Hilfe unter www.buwei.de. Als lizenzierter Lotterievermittler gelistet. Gewinnwahrscheinlichkeiten: 1:140 Mio. bei LOTTO 6aus49 GK 1, 1:16 Mio. bei LOTTO 6aus49 GK 2, 1:10 Mio. bei Spiel 77 und SUPER6 1:1 Mio.; 1:140 Mio. bei Eurojackpot GK 1, 1:7 Mio. GK 2, 1: 12,6 Mio. bei der Lotterie freiheit+; Chance: 1 zu allen teilnehmenden Losen bei Deutsche Traumhausverlosung