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Lottogewinn versteuern?

Ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Hilfe unter buwei.de. Als lizenzierter Lotterievermittler gelistet.

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Muss man einen Lottogewinn versteuern?

Nein, muss man nicht! Wer beim Lotto Millionenbeträge oder auch kleinere Summen absahnt, kann beruhigt sein, denn der Gewinn ist steuerfrei. Diese Steuerfreiheit gilt übrigens nicht, wie vielfach behauptet wird, nur im ersten Jahr. Der Fiskus schlägt auch in der Folgezeit nicht zu. Allerdings nur dann, wenn Glücksspielgewinne keine Erträge abwerfen.

In Deutschland ist ein Lottogewinn steuerfrei

Im deutschen Steuersystem stellt ein Lottogewinn eine Ausnahme dar, die unter keine der in § 2 Abs. 3 EStG genannten Einkunftsarten fällt. Wer die richtigen Zahlen tippt, darf sich erst einmal freuen: Unabhängig von der Höhe des Betrages wird die Gewinnsumme vollständig ausgezahlt. Es sind keine Abgaben an das Finanzamt notwendig. Die wenigsten Lottogewinner bewahren ihren Gewinn bar zu Hause auf, um der Steuer zu entgehen. Gerade wenn es um Millionenbeträge geht, denken Lottomillionäre darüber nach, wie sie ihr Geld klug anlegen können. Gleichzeitig wollen sie aber die Versteuerung des Lottogewinns geringhalten. Unsere 4 Steuerratschläge zeigen, worauf Lottogewinner achten sollten.

  • Kapitalerträge sind zu versteuern

Den Lottogewinn versteuern muss man nicht – aber die Einkünfte, die mit ihm erzielt werden. Wird das Vermögen auf einem Tagesgeldkonto geparkt, müssen dafür erst einmal keine Steuern gezahlt werden. Erst wenn das Geld für einen arbeitet, will auch der Fiskus etwas von den Erträgen. Gewinne, die beispielsweise mit einer Anlage auf einem Sparkonto oder als Aktie erzielt werden, fallen unter das Einkommenssteuergesetz. Ein Beispiel veranschaulicht, wie hoch die Steuer bei einem Lottogewinn ausfällt: Wer seinen Gewinn von 10 Millionen Euro für 4 % p.a. anlegt, erhält monatlich Zinsen von über 30.000 Euro. Davon sind an den Fiskus die Kapitalertragssteuer von 25 % und der Solidaritätszuschlag von 5,5 % abzuführen. Wer einer Konfession angehört, muss zudem noch die Kirchensteuer von 8 % entrichten. Dem Lottogewinner bleiben nach Abzug aller Steuern in Höhe von 8.512,50 Euro noch 21.487,50 Euro Gewinn.

  • Schenkungssteuer umgehen

Freigiebige und sozial engagierte Lottogewinner sollten Geldgeschenke an Familie, Freunde und wohltätige Organisationen in Betracht ziehen. Bei der Versteuerung vom Lottogewinn ist die Höhe der Schenkung wichtig. Bis zu einer jährlichen Ausschlussgrenze lassen sich Geschenke ohne die Abgabe der Schenkungssteuer machen. Ihre Höhe richtet sich auch nach Art der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem. Je enger der Verwandtschaftsgrad ist, desto niedriger fällt die Schenkungssteuer aus. Dabei werden reine Geldgeschenke wesentlich höher besteuert als z. B. Immobilien-Schenkungen.

  • Zugewinngemeinschaft schützt vor Lottogewinn-Versteuerung

Gewinner haben oft den Wunsch, ihren Lottogewinn mit ihrem Partner zu teilen. Die Umsetzung ist aber nicht so einfach wie gedacht. Wer einen Teil des Gewinns, egal in welcher Höhe, vom Partner erhält, muss Schenkungssteuer entrichten – auch wenn diese niedriger ausfällt als bei Schenkungen an Freunde und Verwandte. Ehepartner sollten deshalb darüber nachdenken, die Zugewinngemeinschaft aufzulösen. Dadurch geht die Hälfte des Zugewinns an den Partner über, ohne dass dafür Steuern anfallen. Allerdings muss die Steuer auf den Lottogewinn trotzdem entrichtet werden, wenn die Gütertrennung schon vor dem Lottogewinn stattgefunden hat.

  • Tipp-Gemeinschaften bleiben steuerfrei

Wer in einer Tipp-Gemeinschaft gewinnt, braucht bei der Aufteilung des Lottogewinns keine Steuern zu zahlen. Allerdings haben Lottogewinner in diesem Fall die Nachweispflicht. Deshalb ist es ratsam, sich im Vornherein abzusichern. Ein provisorischer Vertrag auf Papier ist als Nachweis ausreichend. Wer den Vertrag zusätzlich von einem Juristen beglaubigen lässt, geht auf Nummer sicher.

Lotto, Steuer und das Ausland

Vorsichtig sollten Lottospieler bei der Teilnahme an Lottospielen im Ausland sein: Hier greift das Finanzamt schon mal kräftig zu. Allerdings gilt für den Gewinner aus Deutschland beim Gewinn eines ausländischen Lotto-Jackpots hierzulande Steuerfreiheit. Hingegen können beispielsweise in den USA bis zu 36 % Steuerabgaben anfallen. Bei Mehrländer-Lotterien wie dem Eurojackpot werden für deutsche Teilnehmer ebenfalls keine Steuern erhoben. Wichtig ist aber, dass die Teilnahme aus Deutschland erfolgt.

Gut zu wissen

Auf einen Lottogewinn selbst fallen keine Steuern an, nicht nur im ersten, sondern auch in allen folgenden Jahren. Legt man diesen Lottogewinn, oder einen Teil davon, gewinnbringend an, bspw. in Form einer Kapitalanlage oder in Immobilien mit Mieteinnahmen, werden durchaus Steuern fällig. Eine Beratung diesbezüglich durch einen Steuerberater, ist daher unbedingt zu empfehlen!

Wichtiger Hinweis
Teilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Hilfe unter www.buwei.de. Als lizenzierter Lotterievermittler gelistet. Gewinnwahrscheinlichkeiten: 1:140 Mio. bei LOTTO 6aus49 GK 1, 1:16 Mio. bei LOTTO 6aus49 GK 2, 1:10 Mio. bei Spiel 77 und SUPER6 1:1 Mio.; 1:140 Mio. bei Eurojackpot GK 1, 1:7 Mio. GK 2, 1: 12,6 Mio. bei der Lotterie freiheit+; 1:4 Mio. bei der Deutschen Traumhauslotterie

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