In schöner Regelmäßigkeit wird in den Medien über sogenannte Tippgemeinschaften berichtet, die in Deutschland, Spanien oder anderswo den Jackpot im Lotto geknackt haben. Was man in diesen Berichten nur selten erfährt, ist, wie eine Tippgemeinschaft im Lotto überhaupt funktioniert und was Lottospieler dazu bewegt, sich einer Spielgemeinschaft anzuschließen.
Bei einer Lotto-Tippgemeinschaft handelt es sich um eine Gruppe von Menschen, die sich zusammenschließen, um bei einer Lotterie miteinander zu tippen – beispielsweise beim LOTTO 6aus49. Der gemeinsam erzielte Gewinn wird im Anschluss unter allen Teilnehmenden aufgeteilt.
Private Tippgemeinschaften können aus Freunden oder Arbeitskollegen bestehen.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, sich an einen gewerblichen Anbieter zu wenden, der die Organisation der Gruppe übernimmt.
Notwendig ist ein schriftlicher Vertrag nicht, aber im Hinblick auf die Nachweisbarkeit sollte man sich nicht auf mündliche Vereinbarungen stützen, sondern in jedem Fall etwas Schriftliches aufsetzen. Auch Verbraucherzentralen empfehlen es, sich in Tippgemeinschaften stets vertraglich abzusichern. Bevor das muntere Tippen losgehen kann, sollten ein paar Regeln festgelegt und am besten schriftlich fixiert werden.
Ein schriftlicher Vertrag hat zwei wesentliche Gründe:
Zum einen dient es der Nachweisbarkeit gegenüber den anderen Teilnehmern der Lotto-Spielgemeinschaft und zum anderen der Vermeidung von Steuerzahlungen. Hat eine Lotto-Tippgemeinschaft Lottozahlen richtig getippt und einen Gewinn erzielt, wird die Gewinnsumme an den Teilnehmer der Lotto-Gemeinschaft ausgezahlt, der den Lottoschein eingereicht hat. Überweist der Spieler nun jedem anderen Teilnehmer den Gewinnanteil, ist das Finanzamt dazu berechtigt, die Schenkungssteuer geltend zu machen – sofern kein Nachweis von einer Lotto-Tippgemeinschaft erbracht werden kann. Dieses Szenario lässt sich jedoch ganz einfach vermeiden, indem man die Tippgemeinschaft vorab schriftlich gründet. Damit kann man dem Finanzamt problemlos aufzeigen, dass das überwiesene Geld von einem Lottogewinn stammt. Durch den schriftlichen Nachweis bleibt nicht nur der gemeinsame Lottogewinn von der Steuer befreit. Die Nachweisbarkeit dient auch dazu, mögliche Unklarheiten zwischen den Teilnehmern einer Lotto-Gemeinschaft von Anfang an auszuräumen. Es kommt hinzu, dass nur mit einer schriftlichen Vereinbarung Rechtsstreitigkeiten im Falle eines Gewinns sicher vermieden werden können.
Der Vertrag kann einer Formvorschrift entsprechen oder auch formlos aufgesetzt werden.
Es genügen eine Aufführung der Rahmenbedingungen und eine Unterschrift von jedem Teilnehmer der Lotto-Tippgemeinschaft. Einen Muster-Vertragsentwurf bieten einige Lottogesellschaften der einzelnen Bundesländer auf ihren Webseiten an. Informieren Sie sich – es lohnt sich.
WEB.DE Lotto bietet keine klassischen Tippgemeinschaften, aber sog. Spielgemeinschaften an, bei denen Sie ebenfalls gemeinsam mit anderen Mitspielern auf Jackpot-Jagd gehen können.
Im Grunde geht es vielen Lotto-Spielgemeinschaften gar nicht so sehr ums Gewinnen bzw. ums Geld. Den meisten Teilnehmern bereitet es einfach Freude, gemeinsam mit Freunden oder Arbeitskollegen regelmäßig zu tippen und bei der Ziehung der Lottozahlen in vereinter Runde mitzufiebern – einige Tippgemeinschaften beherzigen das sogar wöchentlich. So bleibt Lotto kein einsames Ankreuzen und Abgleichen der Zahlen, sondern macht gemeinsam Spaß. Gleiches gilt natürlich auch für eine Tippgemeinschaft für den Eurojackpot.
Wichtiger Hinweis
Teilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Hilfe unter www.buwei.de. Als lizenzierter Lotterievermittler gelistet. Gewinnwahrscheinlichkeiten: 1:140 Mio. bei LOTTO 6aus49 GK 1, 1:16 Mio. bei LOTTO 6aus49 GK 2, 1:10 Mio. bei Spiel 77 und SUPER6 1:1 Mio.; 1:140 Mio. bei Eurojackpot GK 1, 1:7 Mio. GK 2, 1: 12,6 Mio. bei der Lotterie freiheit+; Chance: 1 zu allen teilnehmenden Losen bei Deutsche Traumhausverlosung